I. Finanzierungen in Frankreich (FRF-Basis) Finanzierungslaufzeiten üblicherweise 15 - 20 Jahre, kürzere Laufzeiten sind möglich.
Zinssatz: |
je nach Kapitalmarktsituation |
Tilgung: |
bei 15 Jahren anfänglich ca. 4,8% |
Währung: |
Französische Francs/EURO Beleihung: bis 85% des Listenpreises (ohne MWSt.) |
Vorteile: |
Sicherheit durch festen Zinssatz auf Gesamtlaufzeit |
II. Finanzierungen in der Schweiz (CHF-Basis) A) Annuitätentilgung
Zinsbindung: |
je nach Kapitalmarktsituation |
Tilgung: |
je nach Finanzierungslaufzeit |
Beleihung: |
bis 85% des Listenpreises (ohne MWSt.) |
Vorteile: |
Variable Tilgung auch mit Sondertilgungen |
B) Tilgungsfreistellung bei Verpfändung eines Wertpapierdepots. Sie können über uns in der Schweiz eine
tilgungsfreie Finanzierung abschliessen, wenn Sie ein Wertpapierdepot in Höhe von mindestens 30% des Listenpreises bei einer mit uns zusammenarbeitenden Bank hinterlegen.
Zinsbindung: |
max. 5 Jahre fester Zinssatz: LIBOR + 1,5% |
Tilgung: |
angenommener Zeitraum nach Ablauf von 15 Jahren, je nach Entwicklung der Börse |
Währung: |
Schweizer Franken Beleihung: 100% des Listenpreises (ohne MWSt.) |
Vorteile: |
Sie zahlen während der Kreditlaufzeit keine oder geringe Tilgung |
Grundsätzliches
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Gebühren für Eintragung der Hypothek betragen ca. 2% der Darlehenssumme und sind im Listenpreis enthalten
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Risiko-Lebensversicherung über die Darlehenssumme ist obligatorisch |
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Sobald der Kreditantrag durch die Bank genehmigt wurde, erfolgt der Versand des Kreditangebotes an den
Kreditnehmer. Erst nach einer Überlegungsfrist von 10 Tagen ab Zugang des Kreditangebotes darf dieser nach französischem Recht den Vertrag unterschreiben (Konsumentenschutzgesetz in Frankreich) |
Empfehlung: Briefumschlag der Bank aufheben und als Fristnachweis zusammen mit dem unterschriebenen Kreditangebot
an die Bank zurücksenden.
Bonitätsunterlagen: Erforderlich sind die auch in Deutschland und der Schweiz üblichen Nachweise. Bei Angestellten z.B. die
letzten drei Gehaltsabrechnungen, die letzten beiden Steuerbescheide und eine Selbstauskunft. Bei Selbständigen die zwei letzten Bilanzen, eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung oder ersatzweise
eine Einkommensbestätigung des Steuerberaters sowie eine Selbstauskunft. |